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Lexikon Forderungsmanagement

Nacherfüllung
Dies ist ein Recht, das nach dem BGB beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn
die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist. Die geltende Regelung der Mängelansprüche basiert auf
dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. 
Nachfrist
Wenn der Schuldner mit einer sogenannten Hauptleistung in Verzug gerät oder er sich einer Vertragsverletzung
schuldig gemacht hat, kann der Gläubiger dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Nachfrist setzen, die mit
der Erklärung versehen ist, dass er danach die Abnahme der Leistung verweigere. 
Near-banks
Als Near-banks gelten Unternehmen oder Institutionen, die nicht direkt zum Kreditsektor zählen aber bankähnliche
Geschäfte (außerhalb der Banken und Sparkassen) abwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht dabei die Finanzierung
von Konsumentenkrediten. Near-banks sind z. B. Warenhäuser und Autokonzerne mit eigenen Finanzierungsinstituten. Im
Gegensatz zu den USA ist der Einzelhandel in Deutschland in Near-banks-Aktivitäten (noch) nicht stark
engagiert. 
Nebenforderungen
Hierunter zählen die Forderungen, die sich aufgrund des Zahlungsverzuges des Schuldners ergeben haben (wie z. B.
Bankgebühren, Inkassokosten). 
Negatives Eigenkapital
Wenn es durch Verluste aufgebraucht ist, muss durch das seit 1996 geltende EU-GesRÄG das Eigenkapital einer
Kapitalgesellschaft unter dem Posten A der Passivseite der Bilanz in „negatives Eigenkapital“ (statt „nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“) umbenannt werden. In diesem Fall einer nominellen Überschuldung ist eine
Erläuterung im Anhang zu geben, ob eine Überschuldung im Sinn des Insolvenzrechts vorliegt. Dabei muss allenfalls ein
auf Liquidationswerte bezogener Überschuldungsstatus und eine Fortbestehungsprognose aufgestellt werden. Durch
Verwendung der Zeitwerte anstelle der pagatorischen Werte der Vermögensgegenstände werden die stillen Reserven
offengelegt. 
Negativklausel
Darunter versteht man eine Klausel, die dem Schuldner untersagt, eine bestimmte, näher bezeichnete Transaktion
vorzunehmen. Dies kann z. B. eine negative Hypothekenklausel sein, mit der dem Schuldner untersagt wird, ohne
Zustimmung seines Kreditinstitutes seine Immobilien hypothekarisch zu belasten. 
Negoziierung / Negoziierungskredit
Hierunter wird der An- und Verkauf von Wechseln oder anderen Wertpapieren durch Kreditinstitute verstanden. Im
Akkreditiv-Geschäft bedeutet dieser Begriff die Gutschrift bei der Aufnahme von Tratten und anderen Dokumenten durch
das zur Negoziierung ermächtige Kreditinstitut. Das Institut ist berechtigt, bei Nichteingang der Deckung auf den
Akkreditiv-Begünstigten Regress zu nehmen. Dies ist nicht der Fall, wenn sie das Akkreditiv bestätigt
hat. 
Net Working Capital
Diese Berechnung des Net Working Capital gibt den prozentualen Anteil an, zu dem das kurzfristige Fremdkapital durch
das Umlaufvermögen gedeckt ist. 
Nichtzahlungstatbestand (Protracted default)
Hiermit wird der automatische Eintritt des Versicherungsfalles bei einer Kreditversicherung nach Ablauf einer
festgelegten Frist nach der Fälligkeit einer Forderung, bzw. Abgabe zum Inkasso bezeichnet.
Bedingung für die Entschädigungsleistung des Versicherers ist die Einhaltung bestimmter Obliegenheiten von Seiten
des versicherten Lieferanten. Hierzu gehört u.a. dass dieser den Versicherer – unbeschadet seiner Anzeigepflicht lt.
Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) – nach einer vertraglich definierten Zeit nach Fälligkeit über die
Nichtzahlung seiner Forderung informiert (Nichtzahlungsmeldung). Gleichzeitig muss er mitteilen, welche Schritte er zur
Forderungsbeitreibung unternehmen wird oder bereits getätigt hat. Zu den Obliegenheiten gehört auch die Verpflichtung
zu einem Inkassoauftrag, wenn die Zahlungsverzögerung eines versicherten Kunden ein im Versicherungsvertrag definiertes
Ausmaß erreicht hat. Der Kreditversicherer ist berechtigt, nach der Nichtzahlungsmeldung des Versicherungsnehmers von
seiner Seite Inkassomaßnahmen durchzuführen. 
Notarielles Schuldanerkenntnis
Ausführungen hierzu s. unter ->Schuldanerkenntnis. 
Notfrist
Eine Notfrist kann weder durch die Parteien noch durch das Gericht verlängert oder verkürzt werden. Sie läuft auch
während des Ruhens des Verfahrens. Zu Notfristen gehören unter anderem die Fristen für die Einlegung der Berufung, der
Revision und der sofortigen Beschwerde. 
Novation
Im Schuldrecht versteht man darunter eine Schuldänderung in inhaltlicher Hinsicht. Hierbei erfolgt entweder eine
Änderung des Rechtsgrundes (z. B. anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes/Vertragsgegenstand, wie z. B. ein
anderes Kaufobjekt. Bei einer Novation kommt kein neuer Vertrag zustande. Der bisher bestehende Vertrag wird mit
verändertem Inhalt fortgesetzt. 
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