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Lexikon Forderungsmanagement

Nacherfüllung

Dies ist ein Recht, das nach dem BGB beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist. Die geltende Regelung der Mängelansprüche basiert auf dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.   

Nachfrist

Wenn der Schuldner mit einer sogenannten Hauptleistung in Verzug gerät oder er sich einer Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, kann der Gläubiger dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Nachfrist setzen, die mit der Erklärung versehen ist, dass er danach die Abnahme der Leistung verweigere.   

Near-banks

Als Near-banks gelten Unternehmen oder Institutionen, die nicht direkt zum Kreditsektor zählen aber bankähnliche Geschäfte (außerhalb der Banken und Sparkassen) abwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht dabei die Finanzierung von Konsumentenkrediten. Near-banks sind z. B. Warenhäuser und Autokonzerne mit eigenen Finanzierungsinstituten. Im Gegensatz zu den USA ist der Einzelhandel in Deutschland in Near-banks-Aktivitäten (noch) nicht stark engagiert.   

Nebenforderungen

Hierunter zählen die Forderungen, die sich aufgrund des Zahlungsverzuges des Schuldners ergeben haben (wie z. B. Bankgebühren, Inkassokosten).   

Negatives Eigenkapital

Wenn es durch Verluste aufgebraucht ist, muss durch das seit 1996 geltende EU-GesRÄG das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft unter dem Posten A der Passivseite der Bilanz in „negatives Eigenkapital“ (statt „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“) umbenannt werden. In diesem Fall einer nominellen Überschuldung ist eine Erläuterung im Anhang zu geben, ob eine Überschuldung im Sinn des Insolvenzrechts vorliegt. Dabei muss allenfalls ein auf Liquidationswerte bezogener Überschuldungsstatus und eine Fortbestehungsprognose aufgestellt werden. Durch Verwendung der Zeitwerte anstelle der pagatorischen Werte der Vermögensgegenstände werden die stillen Reserven offengelegt.   

Negativklausel

Darunter versteht man eine Klausel, die dem Schuldner untersagt, eine bestimmte, näher bezeichnete Transaktion vorzunehmen. Dies kann z. B. eine negative Hypothekenklausel sein, mit der dem Schuldner untersagt wird, ohne Zustimmung seines Kreditinstitutes seine Immobilien hypothekarisch zu belasten.   

Negoziierung / Negoziierungskredit

Hierunter wird der An- und Verkauf von Wechseln oder anderen Wertpapieren durch Kreditinstitute verstanden. Im Akkreditiv-Geschäft bedeutet dieser Begriff die Gutschrift bei der Aufnahme von Tratten und anderen Dokumenten durch das zur Negoziierung ermächtige Kreditinstitut. Das Institut ist berechtigt, bei Nichteingang der Deckung auf den Akkreditiv-Begünstigten Regress zu nehmen. Dies ist nicht der Fall, wenn sie das Akkreditiv bestätigt hat.   

Net Working Capital

Diese Berechnung des Net Working Capital gibt den prozentualen Anteil an, zu dem das kurzfristige Fremdkapital durch das Umlaufvermögen gedeckt ist.   

Nichtzahlungstatbestand (Protracted default)

Hiermit wird der automatische Eintritt des Versicherungsfalles bei einer Kreditversicherung nach Ablauf einer festgelegten Frist nach der Fälligkeit einer Forderung, bzw. Abgabe zum Inkasso bezeichnet.

Bedingung für die Entschädigungsleistung des Versicherers ist die Einhaltung bestimmter Obliegenheiten von Seiten des versicherten Lieferanten. Hierzu gehört u.a. dass dieser den Versicherer – unbeschadet seiner Anzeigepflicht lt. Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) – nach einer vertraglich definierten Zeit nach Fälligkeit über die Nichtzahlung seiner Forderung informiert (Nichtzahlungsmeldung). Gleichzeitig muss er mitteilen, welche Schritte er zur Forderungsbeitreibung unternehmen wird oder bereits getätigt hat. Zu den Obliegenheiten gehört auch die Verpflichtung zu einem Inkassoauftrag, wenn die Zahlungsverzögerung eines versicherten Kunden ein im Versicherungsvertrag definiertes Ausmaß erreicht hat. Der Kreditversicherer ist berechtigt, nach der Nichtzahlungsmeldung des Versicherungsnehmers von seiner Seite Inkassomaßnahmen durchzuführen.   

Notarielles Schuldanerkenntnis

Ausführungen hierzu s. unter ->Schuldanerkenntnis.   

Notfrist

Eine Notfrist kann weder durch die Parteien noch durch das Gericht verlängert oder verkürzt werden. Sie läuft auch während des Ruhens des Verfahrens. Zu Notfristen gehören unter anderem die Fristen für die Einlegung der Berufung, der Revision und der sofortigen Beschwerde.   

Novation

Im Schuldrecht versteht man darunter eine Schuldänderung in inhaltlicher Hinsicht. Hierbei erfolgt entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (z. B. anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes/Vertragsgegenstand, wie z. B. ein anderes Kaufobjekt. Bei einer Novation kommt kein neuer Vertrag zustande. Der bisher bestehende Vertrag wird mit verändertem Inhalt fortgesetzt.   



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